Messstellenzugang
Das Tätigwerden eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers im Netz der Stadtwerke Dachau erfordert nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG den Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages mit dem Netzbetreiber. Messstellenrahmenverträge auf Basis § 21b EnWG bzw. MessZV in der Fassung des ursprünglich im Jahr 2010 von der BNetzA veröffentlichten Standardvertrages (Az. BK6-09-034 und BK7-09-001) sind zu ersetzen.
Die BNetzA hat mit Beschlüssen vom 23.08.2017 jeweils einen Muster-Wortlaut für den Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom und Gas für eine vertragliche Regelung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MsbG zwischen Netzbetreiber und wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) festgelegt.
Die Stadtwerke Dachau favorisieren die Möglichkeit des Vertragsabschlusses in Textform durch Erklärung per E-Mail. Kontaktaufnahme ist überDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!möglich.
PDF-Downloads
Muster Messstellenbetreiberrahmenvertrag - Strom gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG
Muster Messstellenbetreiberrahmenvertrag - Gas gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG
Kontaktdatenblatt MSB Strom (.xls)
Zertifikat MSB Strom gültig ab 11/2021 (.zip)