Messwesen
Mit Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Messeinrichtungen in der Energiewirtschaft (z. B. Stromzähler, Gaszähler) soll ein freier Markt für diese Dienstleistungen mit dem Ziel sinkender Messentgelte für die Kunden geschaffen werden.
Die erste rechtliche Grundlage wurde durch § 21b Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 geschaffen.
Mit der inzwischen aufgehobenen Verordnung über Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung (Messzugangsverordnung – MessZV) vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2006) hatte die Bundesregierung von der Ermächtigung des § 21 b Abs. 4 EnWG Gebrauch gemacht, den Fremdbetrieb von Messstellen näher zu regeln.
Neue rechtliche Grundlage ist das Gesetz zur Digitalsierung der Energiewende mit dem darin enthaltenen Messstellenbetriebsgesetz (MSBG), das folgende Regelungen trifft:
1. zur Ausstattung von Messstellen der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen,
2. zur Ausgestaltung des Messstellenbetriebs und zur freien Wahl eines Messstellenbetreibers,
3. zur Aufgabentrennung von Messstellenbetrieb und Netzbetrieb,
4. zu technischen Mindestanforderungen an den Einsatz von intelligenten Messsystemen,
5. zur energiewirtschaftlichen Datenkommunikation und zur allgemeinen Datenkommunikation mit Smart-Meter-Gateways,
6. zur Erhebung, Verarbeitung personenbezogenen Daten zur Erfüllung von vorvertraglichen Verpflichtungen, von Verträgen, rechtlichen Verpflichtungen und zur Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse.und Nutzung von Messwerten und weiteren
Die Stadtwerke Dachau nehmen die Rollen des Netzbetreibers sowie die unterschiedlichen Rollen von Messstellenbetreibern im Sinne dieser Regelungen wahr.