Informationen zu den Energiepreisbremsen Strom und Erdgas
Zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat die Bundesregierung eine Strom- und Erdgaspreisbremse beschlossen. Damit sollen Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen rückwirkend zum Januar 2023 entlastet werden. Die Energiepreisbremsen werden aus Mitteln des Bundes finanziert und gelten zunächst bis Ende Dezember 2023.
Wie funktionieren die Energiepreisbremsen?
Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis bestimmt. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
- für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
- für Wärme 9,5 Cent/kWh und
- für Strom 40 Cent/kWh.
Für die Energie, die Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Tarif. Bei der Gas-/Wärme-Preisbremse wird die im September 2022 vorliegende Jahresverbrauchsprognose für die Berechnung der individuellen Entlastung genutzt. Bei Strom ist es die aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose.
Muss ich aktiv werden, um die Entlastung zu erhalten?
Haushaltskunden sowie kleine Unternehmen müssen nicht aktiv werden, um die Entlastung zu erhalten. Wir als Energieversorger setzen die Energiepreisbremse um und informieren Sie rechtzeitig über Ihre individuelle Entlastung und Ihren neuen persönlichen monatlichen Abschlag.
Mehr zur Soforthilfe und zur Erdgaspreisbremse
Wie Sie Energie sparen können
Egal, ob kleiner oder großer Stromverbraucher, jeder kann vom Energiesparen profitieren. Je weniger Strom Sie verbrauchen, desto geringer ist der Verbrauch, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und desto weniger bezahlen Sie. In fast jedem Haushalt gibt es Möglichkeiten, Energie einzusparen – hilfreiche Tipps finden Sie hier