Strompreisbremse - was Sie jetzt wissen müssen
Zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat die Bundesregierung eine Strompreisbremse beschlossen. Damit sollen Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen rückwirkend zum Januar 2023 entlastet werden. Die Strompreisbremse wird aus Mitteln des Bundes finanziert und gilt zunächst bis Ende Dezember 2023.
Wie funktioniert die Strompreisbremse?
Für einen bestimmten Anteil ihres Verbrauchs werden Endverbraucher entlastet. Für den verbleibenden Anteil zahlen sie den mit ihrem Energieversorger vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Der Entlastungsbetrag wird dabei abhängig vom Jahresverbrauch berechnet – entweder unter oder über 30.000 kWh pro Jahr.
Wie wird die Strompreisbremse umgesetzt?
Für 80% Ihres letztjährigen Stromverbrauchs zahlen Sie - unabhängig von Ihrem vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis und rückwirkend ab 1. Januar 2023 maximal 40 Cent pro Kilowattstunde. Im März 2023 erhalten Sie einen einmaligen individuellen Entlastungsbetrag, rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023 sowie eine fortlaufende Entlastung ab März. Die Abschlagsanpassung übernehmen wir automatisch für Sie. Alle Informationen zur konkreten Umsetzung erhalten Sie selbstverständlich rechtzeitig von uns. Sie müssen nichts tun.
Wie Sie Energie sparen können
Egal, ob kleiner oder großer Stromverbraucher, jeder kann vom Energiesparen profitieren. Je weniger Strom Sie verbrauchen, desto geringer ist der Verbrauch, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und desto weniger bezahlen Sie.
In fast jedem Haushalt gibt es Möglichkeiten, Energie einzusparen – hilfreiche Tipps finden Sie hier