Erdgaspreisbremse



Soforthilfe und Erdgaspreisbremse - was Sie jetzt wissen müssen
Die Soforthilfe schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur Einführung der Erdgaspreisbremse ab März 2023. Die Soforthilfe wird aus Mitteln des Bundes finanziert.
Themen auf dieser Seite
Wie funktioniert die Erdgaspreisbremse?Wie wird die Soforthilfe ausgezahlt?
Wer hat Anspruch auf die Soforthilfe?
Wie wird die Erdgaspreisbremse umgesetzt?
Wie Sie Energie sparen können
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Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail unter:
Wie funktioniert die Erdgaspreisbremse?
Zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat die Bundesregierung eine Gaspreisbremse beschlossen. Damit sollen Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen rückwirkend zum Januar 2023 entlastet werden. Die Gaspreisbremse wird aus Mitteln des Bundes finanziert und gilt zunächst bis Ende Dezember 2023.
Für einen bestimmten Anteil Ihres Verbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über 12 ct/kWh liegt, für den verbleibenden Anteil zahlen Sie den mit Ihrem Energieversorger vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Der Staat gleicht dabei die Differenz zwischen den 12 ct/kWh und dem Arbeitspreis Ihres Energieversorger aus.
Wie wird die Soforthilfe ausgezahlt?
Da wir im Dezember keinen Abschlag erheben, bekommen unsere Erdgaskundinnen und Erdgaskunden den Entlastungsbetrag auf der Jahresrechnung, die den Gasverbrauch umfasst, gutgeschrieben.
Die Höhe richtet sich nach der Jahresverbrauchsprognose, die dem Septemberabschlag zu Grunde liegt (meist der Verbrauch im Jahr 2021), multipliziert mit dem gültigen Arbeitspreis am 01. Dezember 2022 sowie einem Zwölftel des dann gültigen Grundpreises.
Kunden, die Wärme von uns beziehen, wird der Entlastungsbetrag ebenfalls auf der Jahresabrechnung gutgeschrieben. Der Abschlag im Dezember wird nicht erhoben.
Wer hat Anspruch auf die Soforthilfe?
- Haushaltskunden
- Kunde der Wohnungswirtschaft, die Soforthilfe an die Mieter im Rahmen der Heizkostenabrechnung weitergeben müssen
- Überwiegender Erdgasbezug zur Wohnraumvermietung / WEG
- Zugelassene Pflege, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung sowie Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Reha, Behindertenwerkstätte, Leistungserbringer der Eingliederungshilfe
- staatlich (anerkannte) Einrichtungen der Bildung, Wissenschaft und Forschung wie Schulen und Universitäten
- Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein
Wie wird die Erdgaspreisbremse umgesetzt?
Im März 2023 erhalten Sie eine einmalige individuelle Entlastung, rückwirkend für die Monate Januar und Februar sowie eine fortlaufende Entlastung ab März. Alle Informationen zur konkreten Umsetzung erhalten Sie selbstverständlich rechtzeitig von uns. Sie müssen nichts tun.
Wie Sie Energie sparen können
Egal, ob kleiner oder großer Erdgasverbraucher, jeder kann vom Energiesparen profitieren. Je weniger Erdgas Sie verbrauchen, desto geringer ist der Verbrauch, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und desto weniger bezahlen Sie.
In fast jedem Haushalt gibt es Möglichkeiten, Energie einzusparen – hilfreiche Tipps finden Sie hier.