Strompreisbremse

Illustration, rotes Stromkabel mit Stecker
Weiße Lichtschalter und Steckdosen an einer Wand

Strompreisbremse - was Sie jetzt wissen müssen

Zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat die Bundesregierung eine Strompreisbremse beschlossen. Damit sollen Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen rückwirkend zum Januar 2023 entlastet werden. Die Strompreisbremse wird aus Mitteln des Bundes finanziert und gilt zunächst bis Ende Dezember 2023.

Themen auf dieser Seite

Wie funktioniert die Strompreisbremse?
Wie wird die Strompreisbremse umgesetzt?
Wie Sie Energie sparen können

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Aktueller Stand Auszahlung Energiepreisbremsen

Es freut uns mitteilen zu können, dass mittlerweile rund 90% unserer 46.000 Kunden ihre Entlastungsbeträge kennen und über die Höhe ihrer Abschläge für das Jahr 2023 informiert sind.
Die Verträge für Strom, Erdgas und Wärme wurden entsprechend angepasst und die zukünftigen Abschläge in den verschiedenen Tarifen neu berechnet. Ein besonderer Fokus lag dabei auf der Verrechnung der Abschläge für die ersten beiden Monate, da die Preisbremse rückwirkend ab Jahresbeginn gilt. 

Allerdings wird es noch etwas dauern, bis alle Kunden genau wissen, wie viel sie zukünftig unter Berücksichtigung der Preisbremsen zahlen müssen. Dies betrifft insbesondere Kunden, die umgezogen sind, ihren Energieanbieter gewechselt haben oder neu nach Dachau gezogen sind.

Es ist ein komplexer Prozess, der Zeit und Genauigkeit erfordert, um sicherzustellen, dass die Kunden korrekte Informationen erhalten. 
Wir können unseren Kunden aber versichern, dass wir jeden Cent der staatlichen Entlastung in vollem Umfang an sie weitergeben

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Für einen bestimmten Anteil ihres Verbrauchs werden Endverbraucher entlastet. Für den verbleibenden Anteil zahlen sie den mit ihrem Energieversorger vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Der Entlastungsbetrag wird dabei abhängig vom Jahresverbrauch berechnet – entweder unter oder über 30.000 kWh pro Jahr.

Wie wird die Strompreisbremse umgesetzt?

Für 80% Ihres letztjährigen Stromverbrauchs zahlen Sie - unabhängig von Ihrem vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis und rückwirkend ab 1. Januar 2023 maximal 40 Cent pro Kilowattstunde. Im März 2023 erhalten Sie einen einmaligen individuellen Entlastungsbetrag, rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023 sowie eine fortlaufende Entlastung ab März. Die Abschlagsanpassung übernehmen wir automatisch für Sie. Alle Informationen zur konkreten Umsetzung erhalten Sie selbstverständlich rechtzeitig von uns. Sie müssen nichts tun.

Wie Sie Energie sparen können

Egal, ob kleiner oder großer Stromverbraucher, jeder kann vom Energiesparen profitieren. Je weniger Strom Sie verbrauchen, desto geringer ist der Verbrauch, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und desto weniger bezahlen Sie.

In fast jedem Haushalt gibt es Möglichkeiten, Energie einzusparen – hilfreiche Tipps finden Sie hier.

Noch Fragen? Wir sind persönlich für Sie da.