Grundzuständiger Messstellenbetreiber

Detailaufnahme eines Gaszählers

Grundzuständiger Messstellenbetreiber

Allgemeine Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz

Das zum 02. September 2016 in Kraft getretene Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG) regelt ab dem Jahr 2017 die Ausstattung der leitungsgebundenen Energieversorgung mit

  • modernen Messeinrichtungen (mMe)
  • intelligenten Messsystemen (iMSys).

Dadurch ist der Messstellenbetrieb (MSB) nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern wird Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB). Bei den Stadtwerken Dachau sind der grundzuständige Messstellenbtreiber die Stadtwerke Dachau.

Themen auf dieser Seite

Grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB)
Moderne Messeinrichtungen (mME)
Intelligentes Messsystem (iMSys)
Vertragswesen

Grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB)

Im Netzgebiet der Stadtwerke Dachau sind die Stadtwerke Dachau grundzuständiger Messstellenbetreiber. Dies wurde zum 30.06.2017 der zuständigen Genehmigungsbehörde angezeigt.

Moderne Messeinrichtungen (mME)

Diese werden zur verpflichtenden Grundausstattung in den Fällen, in denen das MSBG kein intelligentes Messsystem vorschreibt. Bei einer modernen Messeinrichtung handelt es sich um eine digitale Messeinrichtung, die den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit über einen Zeitraum von 24 Monate widerspiegelt.

Hinweis zu modernen Messeinrichtungen [FNN]

Erklärung der OBIS Kennziffern Strom (kWh)
1.8.0 = tariflos Bezug
1.8.1 = Tarif NT Bezug
1.8.2 = Tarif HT Bezug
2.8.0 = tariflos Einspeisung

Die Bedienungsanleitungen finden Sie nachstehend:

PDF-Downloads - Strom

Intelligentes Messsystem (iMSys)

Diese sind moderne Messeinrichtungen, die über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden, und stellen dann in der Kombination ein intelligentes Messsystem dar. (siehe: BMWi-Erklärvideo)

Das MsbG sieht für den grundzuständigen Messstellenbetreiber nach Einbaugruppen, Letztverbrauchern und Einspeisern gestaffelte Einbauverpflichtungen für den Messstellenbetrieb Strom vor.

Der Einbau muss über den Zeitraum von 2017 bis 2032 erfolgen. Dabei werden alle Zählpunkte der leitungsgebundenen Energieversorgung Strom erfasst, ausgewertet und gemäß festgestellten Einbaugruppen nach den aktuell gültigen Vorgaben umgerüstet.
Die ersten Einbaugruppen werden nach nachfolgenden gesetzlichen Vorgaben ermittelt:

  • Bezugsanlagen von Letztverbrauchern mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch der letzten drei Jahre über 6.000 kWh/a.

  • Bezugsanlagen von Letztverbrauchern, ausgestattet mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung im Sinne des § 14a EnWG (Speicherheizung, Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur etc) und mit einem weiteren Zählpunkt in der Anlage (separate Messeinrichtung für die abschaltbare Verbrauchsgruppe vorhanden.).

Darüber hinaus kann der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) weitere Letztverbraucher und Anlagenbetreiber in die Einbauverpflichtung optional einbeziehen, wenn er dies für wirtschaftlich erachtet und dies technisch möglich ist.

Für die genannten Einbaugruppen gilt eine gesetzlich festgelegte Preisobergrenze. Die Kosten für die Standard- und Zusatzleistungen können dem veröffentlichten Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB) entnommen werden. Die Leistungen werden bei Bedarf erweitert.

Die Stadtwerke Dachau weisen Anschlussnutzer, Anschlussnehmer, Anlagenbetreiber im Netzgebiet der Stadtwerke Dachau darauf hin, dass die Möglichkeit zur freien Wahl eines Messstellenbetreibers besteht.

PDF-Downloads

Vertragswesen

Die Stadtwerke Dachau verwenden als grundzuständiger Messstellenbetreiber (nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 und 2 MSBG) die Vertragsvorlagen nach Musterwortlaut der Verbände (BDEW/VKU) in ihrer jeweiligen Ausprägung für den entsprechenden Kunden (Messstellennutzer). Nachstehend sind zur Information die jeweilgen Muster aufgeführt. Es gilt der abgeschlossene Vertrag.

PDF-Downloads

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