Messstellenzugang

Detailaufnahme eines Gaszählers

Messstellenzugang

Das Tätigwerden eines Messstellenbetreibers im Netz der Stadtwerke Dachau erfordert nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG den Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages (MSB-RV).

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 20.11.2025 einen diskriminierungsfreien Muster-Wortlaut für den Messtellenbetreiberrahmenvertrag Strom (MSB-RV) für eine vertragliche Regelung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG festgelegt.


Die Stadtwerke Dachau favorisieren die Möglichkeit des Vertragsabschlusses in Textform durch Erklärung per E-Mail. Kontaktaufnahme ist über messstellenbetrieb(at)stadtwerke-dachau.de möglich.

PDF-Downloads

Noch Fragen? Wir sind persönlich für Sie da.