Änderungen bei An- und Abmeldungen von Stromverträgen

Illustration, Umzugshelfer trägt Umzugskartons
Verschwommenes Bild von Bäumen, Sonne blendet, symbolisch für Umzug

Änderungen bei An- und Abmeldungen von Stromverträgen

Wichtige gesetzliche Änderungen ab dem 6. Juni 2025

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen auf dem deutschen Energiemarkt. Diese betreffen vor allem die Fristen und Abläufe bei der An- und Abmeldung von Stromverträgen, auch bei den Stadtwerken Dachau. 

Themen auf dieser Seite

Das ändert sich ab dem 6. Juni 2025: Fristen, Verfahren & MaLo-ID
Was bedeutet das für Sie?
Umzug melden oder Neuen Vertrag abschließenSo funktioniert die Frist bei einem Auszug 
FAQ: Gesetzliche Neuerungen bei Strom-Anmeldung und -Abmeldung
Was bedeutet der 24-Stunden-Lieferantenwechsel wirklich?

Das ändert sich ab dem 6. Juni 2025: Fristen, Verfahren & MaLo-ID

An- und Abmeldungen nur noch für zukünftige Zeitpunkte

Ab dem 6. Juni 2025 gilt: An- und Abmeldungen sind nur noch bis zum Ein- oder Auszugstag möglich.
Da rückwirkende Meldungen dann nicht mehr erlaubt sind, können zusätzliche Kosten entstehen.
Damit Sie keine unnötigen Stromkosten zahlen, melden Sie sich spätestens zwei Wochen vor Ihrem Umzug bei uns.

Keine Änderungen an Vertragsbedingungen

Durch die angepassten Prozesse ändert sich an Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen nichts. Auch wenn sich die Frist zur Bearbeitung eines Wechsels auf 24 Stunden verkürzt, ist ein vorzeitiger Vertragswechsel nicht möglich.

MaLo-ID gewinnt an Bedeutung

Bei An- und Abmeldungen war bisher die Zählernummer ein wichtiges Identifikationsmerkmal. Zukünftig erhält auch die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) mehr Bedeutung. Daher werden Sie diese häufiger in Zusammenhang mit Ihrem Energievertrag sehen oder bei einem Wechsel danach gefragt werden.

Was bedeutet das für Sie?

Vor dem Auszug:

Melden Sie Ihren Stromvertrag rechtzeitig ab, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Andernfalls zahlen Sie weiter für Strom, auch wenn Sie die Wohnung schon verlassen haben.

Vor dem Einzug:

Schließen Sie mindestens einen Werktag vor dem Einzug einen neuen Stromvertrag ab.
So sind Sie vom ersten Tag an versorgt und vermeiden höhere Kosten durch die Grundversorgung.
 

Illustration, grünes Stromkabel mit Stecker, Kabel formt ein Herz

Umzug melden oder Neuen Vertrag abschließen

Illustration: Mann trägt zwei Umzugskartons

Jetzt Umzug schnell und einfach melden

Sie ziehen um? Dann denken Sie daran:
An- und Abmeldungen müssen künftig rechtzeitig erfolgen, spätestens bis zum Ein- oder Auszugstag.
Vermeiden Sie unnötige Stromkosten oder höhere Preise in der Grundversorgung.

Illustration, Mann und Frau vor Laptop

Sie sind in Dachau eingezogen und haben noch keinen Stromvertrag?

Dann wird’s Zeit, denn ohne Anmeldung beziehen Sie Strom automatisch über die Grundversorgung, die meist teurer ist als ein individueller Tarif.
Berechnen Sie jetzt Ihren passenden Stromtarif und sichern Sie sich bessere Konditionen, ganz einfach online.

So funktioniert die Frist bei einem Auszug

Symbol: Haken
Zwei Wochen im Voraus gemeldet
Perfekt!
Symbol: Warndreieck
Die Meldung erfolgt am Auszugstag
Kritisch.
Symbol: Alarm
Nach dem Auszug? Zu spät
Sie müssen weiterzahlen, bis zu dem Tag, an dem die Abmeldung erfolgt.

FAQ: Gesetzliche Neuerungen bei Strom-Anmeldung und -Abmeldung

Kann ich mich noch rückwirkend abmelden?
Kann ich mich auch nach dem Einzug noch anmelden?
Was ist die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID), und wo finde ich sie?
Ich habe mich zu spät angemeldet, was bedeutet das?
Ich bin schon ausgezogen, habe mich aber nicht abgemeldet. Was jetzt?
Wie lange bin ich nach dem Auszug noch zahlungspflichtig?
Kann ich mich rückwirkend an- oder abmelden?
Ich ziehe um, kann ich meinen Vertrag vorzeitig beenden?

Was bedeutet der 24-Stunden-Lieferantenwechsel wirklich?

Ab dem 6. Juni 2025 müssen die beteiligten Marktpartner, also Stromlieferanten, Netzbetreiber und gegebenenfalls Messstellenbetreiber, die technische Abwicklung eines Lieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden an Werktagen durchführen. Diese Regelung basiert auf der Festlegung BK6-22-024 der Bundesnetzagentur.

Für Kunden bedeutet das: Der Anbieterwechsel wird schneller organisiert, jedoch gelten weiterhin die bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen.