Service für Installateure
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Informationen zum Messwesen
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Errichtung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen-, gas- und wassertechnischen Anlagen am Netz der Stadtwerke Dachau durch Installationsunternehmen ist die Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers/Wasserversorgers gemäß § 13 Abs. 2 NAV bzw. NDAV sowie § 11 Abs. 4 Wasserabgabesatzung der Großen Kreisstadt Dachau (WAS).
Netz- und Grundstücksanschlüsse werden durch die Stadtwerke Dachau in Betríeb gesetzt, wenn eine Fertigstellungsmeldung mit Abruf des Auftrags des Anschlussnehmers zur Inbetriebsetzung (angekreuzt!) vom ausführenden Installateur vorliegt. Hierfür sind ausschließlich die Formulare der Stadtwerke Dachau zu verwenden. Formulare anderer Netzbetreiber werden nicht akzeptiert.
Hinweis Strom: VDE-Anwendungsregeln sind Bestandteil der VDE-Bestimmungen „Auswahlordners für das Elektrotechnikerhandwerk“ bzw. sind über den VDE-Verlag zu beziehen.
Hinweis Gas: Anträge zur Inbetriebsetzung von Gas-Neuanschlüssen benötigen zwingend zur Wirksamkeit eine Kaminkehrer-Bestätigung, die vom zuständigen Kaminkehrer abgezeichnet sind. Anderenfalls gelten die Unterlagen als unvollständig abgegeben und werden nicht weiter bearbeitet!
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Informationen zum Messwesen
Die sonst übliche "Zählerbestellung" auf der Rückseite des Fertigstellungsformulars ist aufgrund der Vorgaben aus dem MsbG (Messtellenbetriebsgesetz) ein separates Dokument im Messwesen.