Übersicht Messwesen
Messwesen
Mit Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Messeinrichtungen in der Energiewirtschaft soll ein freier Markt für diese Dienstleistungen mit dem Ziel sinkender Messentgelte für die Kunden geschaffen werden.
Die erste rechtliche Grundlage wurde durch § 21b Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 geschaffen und durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) abgelöst. Es regelt den Markt für den Betrieb von Messstellen und die Ausstattung der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Es wurde am 02.09.2016 durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende eingeführt.
Themen auf dieser Seite
Downloads zum Messwesen Downloads zur MessgerätebestellungWeitere Informationen
Konventioneller MessstellenbetreiberGrundzuständiger Messstellenbetreiber
Messstellenzugang
PDF-Downloads zum Messwesen
Die Stadtwerke Dachau nehmen die Rollen des Netzbetreibers sowie die unterschiedlichen Rollen von Messstellenbetreibern im Sinne dieser Regelungen wahr.