Wie lese ich meine Jahresabrechnung?

Illustration, rotes Stromkabel mit Stecker
Detailaufnahme eines Gaszählers

Erläuterungen zur Jahresabrechnung

Von A wie Abschlag bis Z wie Zähler. Wir erklären Ihnen Ihre Jahresabrechnung. Mit unserer Rechnungerläuterung möchten wir Ihnen helfen, Ihre Strom- und Gasabrechnung besser zu verstehen.

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Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail unter:

Abrechnungszeitraum

Die Abrechnung für Ihren Strom- und Gasverbrauch umfasst im Regelfall ein komplettes Kalenderjahr mit Ende zum 31.12. Da die Ablesewerte im Laufe des Dezembers erfasst werden, wird der restliche Verbrauch bis zum 31.12. pauschal ermittelt, das heißt vom Abrechnungssystem anteilig errechnet. Die Jahresrechnungen wurden Mitte Januar an unsere Kundinnen und Kunden versendet.

Termine und Höhe der zukünftigen Abschläge

Mit der Jahresrechnung werden auch die zukünftigen Abschlagszahlungen für das neue Kalenderjahr übermittelt. Wenn sich Ihr Verbrauch gegenüber dem Vorjahr verändert hat, wird im Regelfall ein neuer Abschlagswert automatisch ermittelt. Diesen Wert und die Termine für die Abschlagszahlungen sind auf der Rechnung mit ausgewiesen. Sollten Sie hier Änderungswünsche haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Auf der Rechnungsrückseite finden Sie detailliert die Aufstellung der geleisteten Zahlungen mit den ausgewiesenen Preisen laut Ihrem Vertrag. Außerdem können Sie an dieser Stelle nachlesen, wie sich Ihr Strom- bzw. Gaspreis zusammensetzt und welche Steuern und Abgaben darin enthalten sind.

Beispielrechnung 2022 für Strom und Erdgas

Strom- und Erdgaspreisbremse

Die Entlastungen nach dem Soforthilfegesetz Erdgas und Wärme sind in den Abrechnungen bereits berücksichtigt. Der Entlastungsbetrag ist in die geleisteten Zahlungen eingerechnet und auf der Folgeseite in den Betragsdetails aufgeführt.

Noch nicht in den ausgewiesenen Abschlägen für das Jahr 2023 eingerechnet sind die sogenannten Energiepreisbremsen. Die neuen, verringerten Abschläge werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. Sie müssen nichts tun.

Mehr zur Strompreisbremse

Mehr zur Soforthilfe und zur Erdgaspreisbremse

Noch Fragen? Wir sind persönlich für Sie da.