Energiepreisbremsen

Illustration, rotes Stromkabel mit Stecker
Detailaufnahme eines Gaszählers

Informationen zu den Energiepreisbremsen Strom und Erdgas.

Zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat die Bundesregierung eine Strom- und Erdgaspreisbremse beschlossen. Damit sollen Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen rückwirkend zum Januar 2023 entlastet werden. Die Energiepreisbremsen werden aus Mitteln des Bundes finanziert und gelten zunächst bis Ende Dezember 2023.

Themen auf dieser Seite

Wie funktionieren die Energiepreisbremsen?
Muss ich aktiv werden, um die Entlastung zu erhalten?
Wie Sie Energie sparen können

Sie haben Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail unter:

Wie funktionieren die Energiepreisbremsen?

Für 80% des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis bestimmt. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

  • für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
  • für Wärme 9,5 Cent/kWh und
  • für Strom 40 Cent/kWh.

Für die Energie, die Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Tarif. Bei der Gas-/Wärme-Preisbremse wird die im September 2022 vorliegende Jahresverbrauchsprognose für die Berechnung der individuellen Entlastung genutzt. Bei Strom ist es die aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose.

Muss ich aktiv werden, um die Entlastung zu erhalten?

Für 80% Ihres letztjährigen Stromverbrauchs zahlen Sie - unabhängig von Ihrem vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis und rückwirkend ab 1. Januar 2023 maximal 40 Cent pro Kilowattstunde. Im März 2023 erhalten Sie einen einmaligen individuellen Entlastungsbetrag, rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023 sowie eine fortlaufende Entlastung ab März. Die Abschlagsanpassung übernehmen wir automatisch für Sie. Alle Informationen zur konkreten Umsetzung erhalten Sie selbstverständlich rechtzeitig von uns. Sie müssen nichts tun.

Mehr zur Strompreisbremse Mehr zur Soforthilfe und zur Erdgaspreisbremse

Wie Sie Energie sparen können

Egal, ob kleiner oder großer Stromverbraucher, jeder kann vom Energiesparen profitieren. Je weniger Strom Sie verbrauchen, desto geringer ist der Verbrauch, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und desto weniger bezahlen Sie. In fast jedem Haushalt gibt es Möglichkeiten, Energie einzusparen – hilfreiche Tipps finden Sie hier.

Noch Fragen? Wir sind persönlich für Sie da.