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Geänderte Corona-Auflagen für Hallenbad, Kundenservice und Busse

09. November 2021. Die Krankenhausampel in Bayern hat heute die Stufe Rot erreicht. Das hat auch unmittelbar Auswirkungen auf den Betrieb von Hallenbad und Sauna, unseren Kundenservice und den Öffentlichen Nahverkehr. 

Aufgrund der wieder steigenden Corona-Zahlen richten sich die Beschränkungen nicht mehr ausschließlich nach der Inzidenz der Ansteckungen, sondern auch nach der Belastung des Gesundheits- und Krankenhaussystems, der so genannten Hospitalisierungsinzidenz. Indikator dafür ist die Krankenhausampel. 

Das gilt ab heute

  • 2G in Hallenbad und Sauna: Zugang haben nur Geimpfte oder Genesene sowie Kinder bis zum 12. Geburtstag. Ungeimpfte Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 17 Jahren, die regelmäßig in der Schule getestet werden, dürfen Hallenbad und Sauna ebenfalls besuchen (vorerst bis Jahresende).
  • Für persönliche Besuche in unserem Kundenservice müssen Sie geimpft, genesen oder getestet sein (3G-Regel). 
  • Der Öffentliche Personennahverkehr ist von der 3G-Regelung ausgenommen. Die städtischen Busse dürfen also weiterhin von allen genutzt werden - auch ohne Impf-, Genesenen- und Testnachweis. Es gibt keine Zugangsbeschränkungen.
  • Statt der medizinischen Maske muss wieder überall eine FFP2-Maske getragen werden. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 15 Jahren müssen zumindest eine medizinische Maske tragen.

Weitere Informationen zum Hallenbad und den Bussen finden Sie auf unseren Internetseiten in den Bereichen Bäder und Verkehr

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