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Neue Fristen bei der An- und Abmeldung von Stromverträgen

03. Juni 2025

Zum 06. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben in Kraft, die die An- und Abmeldung von Stromverträgen betreffen. Auch wir als Stadtwerke Dachau passen unsere Prozesse entsprechend an. 

Was ändert sich?

Bisher konnten Stromverträge bis zu sechs Wochen nach dem Umzug rückwirkend an- oder abgemeldet werden. Diese nachträgliche Bearbeitung ist ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr zulässig.

Ab dann gilt:

  • Abmeldung: Bitte spätestens 14 Tage vor dem Auszug bei uns melden.
  • Anmeldung: Erfolgt am besten direkt nach der Wohnungsübergabe, idealerweise am Einzugstag.

Warum das wichtig ist

Wird die Abmeldung zu spät übermittelt, bleibt der Stromvertrag bestehen – und damit auch die Kosten. In diesem Fall kann es passieren, dass der bisherige Mieter weiterhin für den Stromverbrauch aufkommt.
Auch bei verspäteter Anmeldung kann es zu Problemen kommen: Der Stromverbrauch wird dann unter Umständen dem Eigentümer oder der Hausverwaltung in Rechnung gestellt – oder der Kunde landet automatisch in der Grundversorgung, die meist teurer ist.

So einfach geht's

Die An- oder Abmeldung können Sie ganz bequem online erledigen – jederzeit und ortsunabhängig: Umzug melden

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter 08131/7009-68 oder schreiben uns eine E-Mail an kundenservice(at)stadtwerke-dachau.de

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