Aktuelles


Neue Fristen bei der An- und Abmeldung von Stromverträgen
03. Juni 2025
Zum 06. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben in Kraft, die die An- und Abmeldung von Stromverträgen betreffen. Auch wir als Stadtwerke Dachau passen unsere Prozesse entsprechend an.
Was ändert sich?
Bisher konnten Stromverträge bis zu sechs Wochen nach dem Umzug rückwirkend an- oder abgemeldet werden. Diese nachträgliche Bearbeitung ist ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr zulässig.
Ab dann gilt:
- Abmeldung: Bitte spätestens 14 Tage vor dem Auszug bei uns melden.
- Anmeldung: Erfolgt am besten direkt nach der Wohnungsübergabe, idealerweise am Einzugstag.
Warum das wichtig ist
Wird die Abmeldung zu spät übermittelt, bleibt der Stromvertrag bestehen – und damit auch die Kosten. In diesem Fall kann es passieren, dass der bisherige Mieter weiterhin für den Stromverbrauch aufkommt.
Auch bei verspäteter Anmeldung kann es zu Problemen kommen: Der Stromverbrauch wird dann unter Umständen dem Eigentümer oder der Hausverwaltung in Rechnung gestellt – oder der Kunde landet automatisch in der Grundversorgung, die meist teurer ist.
So einfach geht's
Die An- oder Abmeldung können Sie ganz bequem online erledigen – jederzeit und ortsunabhängig: Umzug melden
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter 08131/7009-68 oder schreiben uns eine E-Mail an kundenservice(at)stadtwerke-dachau.de