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Wassercent in Bayern: Das gilt seit dem 1. Juli 2026

07. Juli 2026

Seit dem 1. Juli 2026 erhebt der Freistaat Bayern ein Wasserentnahmeentgelt – den sogenannten Wassercent. Er beträgt einheitlich 10 Cent je entnommenem Kubikmeter (1.000 Liter) Grundwasser. Ziel ist es, den Wert der Ressource Wasser stärker ins Bewusstsein zu rücken und einen sparsamen Umgang mit Grundwasser zu fördern.

Was bedeutet das für Kunden der Stadtwerke Dachau?

Für Haushalte und Unternehmen, die ihr Trinkwasser über die öffentliche Wasserversorgung der Stadtwerke Dachau beziehen, besteht kein Handlungsbedarf. Das Wasserentnahmeentgelt wird von den Wasserversorgern an den Freistaat abgeführt.

Für das Jahr 2026 ändert sich für unsere Kundinnen und Kunden zunächst nichts. 

Die Wassergebühren für das Dachauer Wassernetz werden derzeit turnusgemäß neu kalkuliert. Die ab 2027 geltenden Gebühren werden den Wassercent berücksichtigen. Über die neuen Wassergebühren informieren wir rechtzeitig nach Abschluss der Kalkulation.

Hinweise für Eigenbrunnen und gewerbliche Wasserentnehmer

Wer Grundwasser unmittelbar über einen eigenen Brunnen entnimmt, beispielsweise Betriebe, Unternehmen oder sonstige Einrichtungen, ist selbst entgeltpflichtig und führt den Wassercent direkt an den Freistaat Bayern ab. Das Entgelt beträgt 10 Cent je Kubikmeter. Ab 2027 gilt ein Freibetrag von 5.000 Kubikmetern (5 Millionen Litern) pro Jahr; für den Erhebungszeitraum 2026 beträgt der Freibetrag 2.500 Kubikmeter.

Das Bayerische Umweltministerium empfiehlt, die Zählerstände zum 1. Juli und 31. Dezember 2026 zu dokumentieren. Dies erleichtert den Nachweis der tatsächlich entnommenen Wassermenge. Von der Regelung ausgenommen sind unter anderem Wasserentnahmen zum Tränken von Vieh im landwirtschaftlichen Hofbetrieb.

Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz:

FAQ zum Wassercent in Bayern

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