Pressemitteilung
Wassercent in Bayern eingeführt: Für Stadtwerke-Kunden bleibt 2026 alles gleich
08. Juli 202
Seit dem 1. Juli 2026 erhebt der Freistaat Bayern ein Wasserentnahmeentgelt, den sogenannten Wassercent. Dieser beträgt 10 Cent je entnommenem Kubikmeter Grundwasser (1.000 Liter).
Für Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Dachau, die ihr Trinkwasser über die öffentliche Wasserversorgung beziehen, besteht kein Handlungsbedarf. Das Entgelt wird von den Wasserversorgern an den Freistaat Bayern abgeführt. Im Jahr 2026 ergeben sich daraus zunächst keine Änderungen. „Mit der Einführung des Wassercent setzt der Freistaat Bayern eine neue Regelung für die Nutzung der Ressource Grundwasser um. Für unsere Kundinnen und Kunden ändert sich 2026 zunächst nichts. Über die Auswirkungen auf die künftigen Wassergebühren informieren wir rechtzeitig“, so Pressesprecherin Cornelia Scheyerl.
Die Wassergebühren für das Dachauer Wassernetz werden derzeit turnusgemäß neu kalkuliert. Die ab 2027 geltenden Gebühren werden den Wassercent berücksichtigen. Über die neuen Wassergebühren informieren die Stadtwerke Dachau nach Abschluss der Neukalkulation.
Wer Grundwasser über einen eigenen Brunnen entnimmt, beispielsweise Betriebe, Unternehmen oder andere Einrichtungen, ist selbst für die Zahlung des Wasserentnahmeentgelts verantwortlich. Der Wassercent beträgt auch hier 10 Cent je Kubikmeter. Für den Erhebungszeitraum 2026 gilt ein Freibetrag von 2.500 Kubikmetern, ab 2027 steigt dieser auf 5.000 Kubikmeter pro Jahr.
Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen zum Wassercent stellt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bereit.
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