Änderungen bei An- und Abmeldungen von Stromverträgen



Änderungen bei An- und Abmeldungen von Stromverträgen
Wichtige gesetzliche Änderungen ab dem 6. Juni 2025
Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen auf dem deutschen Energiemarkt. Diese betreffen vor allem die Fristen und Abläufe bei der An- und Abmeldung von Stromverträgen, auch bei den Stadtwerken Dachau.
Themen auf dieser Seite
Das ändert sich ab dem 6. Juni 2025: Fristen, Verfahren & MaLo-ID
Was bedeutet das für Sie?So funktioniert die Frist bei einem Auszug
FAQ: Gesetzliche Neuerungen bei Strom-Anmeldung und -Abmeldung

An- und Abmeldungen nur noch für zukünftige Zeitpunkte
Ab dem 6. Juni 2025 gilt: An- und Abmeldungen sind nur noch bis zum Ein- oder Auszugstag möglich.
Da rückwirkende Meldungen dann nicht mehr erlaubt sind, können zusätzliche Kosten entstehen.
Damit Sie keine unnötigen Stromkosten zahlen, melden Sie sich spätestens zwei Wochen vor Ihrem Umzug bei uns.

Keine Änderungen an Vertragsbedingungen
Durch die angepassten Prozesse ändert sich an Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen nichts. Auch wenn sich die Frist zur Bearbeitung eines Wechsels auf 24 Stunden verkürzt, ist ein vorzeitiger Vertragswechsel nicht möglich.

MaLo-ID gewinnt an Bedeutung
Bei An- und Abmeldungen war bisher die Zählernummer ein wichtiges Identifikationsmerkmal. Zukünftig erhält auch die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) mehr Bedeutung. Daher werden Sie diese häufiger in Zusammenhang mit Ihrem Energievertrag sehen oder bei einem Wechsel danach gefragt werden.
Was bedeutet das für Sie?
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Vor dem Auszug:
Melden Sie Ihren Stromvertrag rechtzeitig ab, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Andernfalls zahlen Sie weiter für Strom, auch wenn Sie die Wohnung schon verlassen haben. -
Vor dem Einzug:
Schließen Sie mindestens einen Werktag vor dem Einzug einen neuen Stromvertrag ab.
So sind Sie vom ersten Tag an versorgt und vermeiden höhere Kosten durch die Grundversorgung.


Jetzt Umzug schnell und einfach melden
Sie ziehen um? Dann denken Sie daran:
An- und Abmeldungen müssen künftig rechtzeitig erfolgen, spätestens bis zum Ein- oder Auszugstag.
Vermeiden Sie unnötige Stromkosten oder höhere Preise in der Grundversorgung.
Schnell erledigt: Umzug online melden!

Sie sind in Dachau eingezogen und haben noch keinen Stromvertrag?
Dann wird’s Zeit, denn ohne Anmeldung beziehen Sie Strom automatisch über die Grundversorgung, die meist teurer ist als ein individueller Tarif.
Berechnen Sie jetzt Ihren passenden Stromtarif und sichern Sie sich bessere Konditionen, ganz einfach online.
So funktioniert die Frist bei einem Auszug



FAQ: Gesetzliche Neuerungen bei Strom-Anmeldung und -Abmeldung

Nein. Ab dem 6. Juni 2025 dürfen Stromverträge nur noch im Voraus abgemeldet werden. Eine rückwirkende Abmeldung ist nicht mehr möglich.
Wichtig: Wenn Sie sich erst nach dem Auszug bei uns melden, können wir Ihre Abmeldung frühestens zum Tag der Meldung wirksam machen. Das bedeutet: Sie zahlen weiterhin Stromkosten, auch wenn Sie die Wohnung bereits verlassen haben. Nur mit einer aktiven Abmeldung endet der Vertrag, erst dann wird Ihre Lieferstelle bei uns offiziell abgemeldet.

Nein. Ab dem 6. Juni 2025 dürfen Stromverträge nur noch im Voraus angemeldet werden. Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr möglich.
Wichtig: Wenn Sie sich erst nach dem Einzug bei uns melden, erhalten Sie zwar Strom, jedoch automatisch über die Grundversorgung. Das bedeutet: Höhere Kosten, bis Ihr neuer Vertrag beginnt.
Ein gewünschter Stromvertrag kann nicht rückwirkend starten. Nur mit einer rechtzeitigen Anmeldung sichern Sie sich die günstigeren Konditionen Ihres Wunschvertrags.

Die Marktlokation ist der Ort, an dem Strom verbraucht oder eingespeist wird, also z. B. Ihre Wohnung oder Ihr Haus.
Damit Ihre Stromlieferstelle eindeutig identifizierbar bleibt, auch bei einem Zählerwechsel, ist ihr eine Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) zugeordnet.
Die MaLo-ID besteht aus 11 Ziffern und ändert sich nicht.
Sie finden sie auf Ihrer letzten Stromrechnung oder können sie beim zuständigen Netzbetreiber erfragen.

Keine Sorge, Ihre Stromversorgung ist durch die Grundversorgung gesichert.
Allerdings: Die Preise in der Grundversorgung liegen meist höher als bei einem individuell gewählten Tarif.
Melden Sie sich daher so schnell wie möglich bei uns an, um direkt von einem günstigen Vertrag zu profitieren.
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Denn: Der Stromliefervertrag endet erst mit Ihrer aktiven Abmeldung.

Bis zur Abmeldung.
Wenn Sie sich nicht abmelden, läuft der Vertrag weiter, und Sie zahlen weiterhin für den Stromverbrauch an Ihrer bisherigen Adresse.
Melden Sie sich am besten zwei Wochen vor dem Auszug bei uns.

Nein.
Ab dem 6. Juni 2025 dürfen Stromverträge nur noch im Voraus an- oder abgemeldet werden.
Eine rückwirkende Änderung ist gesetzlich ausgeschlossen.
Das heißt:
-
Bei später Anmeldung → Grundversorgung, oft teurer
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Bei später Abmeldung → Sie zahlen weiter, bis zum Tag der Abmeldung

Ein Umzug ist kein automatisches Sonderkündigungsrecht.
Ob Sie den Vertrag beenden oder mitnehmen können, hängt von den Vertragsbedingungen ab.
Kontaktieren Sie uns rechtzeitig, wir beraten Sie gern!
Was bedeutet der 24-Stunden-Lieferantenwechsel wirklich?
Ab dem 6. Juni 2025 müssen die beteiligten Marktpartner, also Stromlieferanten, Netzbetreiber und gegebenenfalls Messstellenbetreiber, die technische Abwicklung eines Lieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden an Werktagen durchführen. Diese Regelung basiert auf der Festlegung BK6-22-024 der Bundesnetzagentur.
Für Kunden bedeutet das: Der Anbieterwechsel wird schneller organisiert, jedoch gelten weiterhin die bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen.