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Hallenbad & Sauna: Erleichterungen für 3-fach Geimpfte

15. Dezember 2021. Für den Besuch von Hallenbad und Sauna gilt weiterhin die Regelung 2G-Plus: Sie benötigen einen Impf- oder Genesenenachweis und zusätzlich einen aktuellen, negativen Corona-Schnelltest.

NEU ist, dass Badegäste, die bereits eine Auffrischungsimpfung (so genannten Booster) erhalten haben, ab 15. Dezember keinen zusätzlichen Testnachweis mehr benötigen. Bitte beachten Sie: Der Testnachweis entfällt erst ab dem 15. Tag nach der 3. Impfung.

An den Auslastungsgrenzen (maximal 25%) hat sich jedoch nichts geändert. Unser Tipp, um langes Warten zu vermeiden: Werfen Sie am besten immer schon vor Ihrem Besuch einen Blick auf unsere Bäderampel und kaufen Ihre Tickets online.

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Rotes Herz mit dem Schriftzug „Booster“ neben einer stilisierten Spritze – Symbol für eine Corona-Auffrischungsimpfung mit positiver Botschaft.
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