Pressemitteilung


Neue gesetzliche Regelungen bei der An- und Abmeldung von Stromverträgen
03. Juni 2025
Zum 6. Juni 2025 treten deutschlandweit neue gesetzliche Regelungen zur An- und Abmeldung von Stromverträgen in Kraft. Die Änderungen betreffen alle Haushalte, die einen Umzug planen oder ihren Stromvertrag wechseln möchten. Auch die Stadtwerke Dachau stellen die Abläufe entsprechend um.
Was heißt das konkret?
Bisher war es möglich, den Stromvertrag bis zu sechs Wochen nach dem Umzug rückwirkend anzumelden oder zu kündigen. Das ändert sich jetzt:
- Abmeldung: Spätestens zwei Wochen vor dem Auszug muss die Abmeldung bei den Stadtwerken eingehen.
- Anmeldung: Die Anmeldung für die neue Wohnung sollte unverzüglich nach der Wohnungsübergabe erfolgen – idealerweise am Tag des Einzugs oder früher.
Vermeidung unnötiger Kosten
Wird die Abmeldung zu spät gemeldet, läuft der Stromvertrag weiter – und der bisherige Mieter muss unter Umständen für den Stromverbrauch des Nachmieters zahlen. Erfolgt die Anmeldung zu spät, kann es sein, dass der Verbrauch dem Eigentümer oder der Hausverwaltung in Rechnung gestellt wird oder der Kunde automatisch in die teurere Grundversorgung fällt.
Einfach online melden
Die An- und Abmeldung lässt sich bequem über das Online-Serviceportal der Stadtwerke Dachau erledigen – rund um die Uhr und bequem von zuhause: https://www.stadtwerke-dachau.de/service-beratung/online-services/umzug-melden
Informationen für Eigentümer und Hausverwaltungen
Hausverwaltungen und Eigentümer beziehungsweise Vermieter werden gebeten, einen Mieterwechsel auch weiterhin direkt an die Stadtwerke zu melden, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
Fragen beantwortet der Kundenservice der Stadtwerke Dachau telefonisch unter 08131/7009-68 oder per E-Mail an kundenservice(at)stadtwerke-dachau.de
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